Bei einem Covenant breach droht eine Kreditkündigung, durch die wiederum eine Kündigungswelle bei anderen Gläubigern (über die Cross-Default-Klausel) ausgelöst werden kann.
Nach der Kreditkündigung wird der Problemkredit an die Kreditabwicklung übergeben, die nunmehr aufgrund von Arbeitsanweisungen (Handbüchern) die Bearbeitung übernimmt.
Wenn die Durchsetzbarkeit der Ansprüche eines Kreditinstituts auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten bereits eingetreten ist, liegt ein wichtiger Grund vor, der Kreditinstitute zur Kreditkündigung berechtigt.
Die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Kreditnehmer kann jedoch eine Kreditkündigung auslösen, die den Kreditgeber vor weiteren Inanspruchnahmen bewahrt.
Es folgen Auszahlungsvoraussetzungen im engeren () und im weiteren Sinne (,), deren Nichteinhaltung eine Kreditkündigung () durch den Kreditgeber auslöst.