Tritt beispielsweise eine Bank als Verkäuferin ihrer Kreditforderungen auf, bündelt sie zunächst geeignete Kredite in einem Forderungspool und verkauft sie an die Zweckgesellschaft.
Abtretungsverbote sind in den Kreditverträgen ausdrücklich enthaltene Passagen, wonach eine Abtretung der Kreditforderungen und/oder anderer Ansprüche aus einem Kreditvertrag dem Kreditinstitut untersagt ist.
Forderungsverkäufer in einer solchen Transaktion sind in der Regel Banken, die so Teile ihrer Kreditforderungen handelbar machen, um sich zu refinanzieren.