Der Anteil der Kreditanstalt für Wiederaufbau von rund 20,6 % wird als Festbesitz angesehen, die übrigen rund 79,4 % der Aktien gelten als Streubesitz.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert thermische Solaranlagen mit einer Kollektorfläche größer 40 m² durch ein Darlehen mit einer Restschuldbefreiung von 30 %.
Nach einer Analyse der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Jahr 2001 „investierten die Wohnungsunternehmen, denen Teilentlastung gewährt wurde, bis Ende 1999 45 Mrd.