Zudem müssen sie sich privat pflegeversichern und schließen in der Regel eine private Restkostenversicherung für die Krankheitskosten ab, die die Beihilfe nicht übernimmt.
Zu den Krankheitskosten zählen sämtliche Gesundheitsausgaben, die unmittelbar mit einer medizinischen Heilbehandlung verbunden sind, nicht aber Investitionen im Gesundheitswesen.
Dieses besagt, dass Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Maß individuell getragen werden können und die größere Solidargemeinschaft erst eintritt, wenn das Individuum oder die kleinere Gemeinschaft überfordert ist.
Die Voraussetzungen für die Therapietreue der Patienten werden verbessert, gleichzeitig lassen sich Einsparungen von Krankheitskosten erreichen, die aufgrund von falscher Medikation oder auch mangelnder Befolgung entstehen.
Einzig bei der Steuererklärung der Frau (des Ehepaars) besteht die Möglichkeit, die gesamten Auslagen als Krankheitskosten geltend zu machen und somit einen kleinen Teil der Ausgaben wieder einzusparen.
In der Krankenversicherung werden durchschnittliche Krankheitskosten je Geschlecht und Alter, sogenannte Kopfschäden, als Rechnungsgrundlage verwendet.
Hier findet also Umverteilung von den Besserverdienenden zu den Niedrigverdienern statt, ebenso eine Umverteilung von jungen Versicherten (die bei gleicher Beitragshöhe weniger Krankheitskosten verursachen) zu älteren Versicherten.