Bei Palliativpatienten, die im Pflegeheim wohnen, wird (bei entsprechender Indikation) auf diese Weise auch das dortige Pflegepersonal unterstützt, um zum Beispiel einer ungewünschten Krankenhauseinweisung zuvorzukommen.
Mit einer Krankenhauseinweisung, ausgestellt vom Vertragsarzt, kann die Ambulanz auch ohne besondere Zulassung Untersuchungen und Behandlungen als prä- oder poststationäre Leistung abrechnen.