Der Versicherungsgeber einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vertraglich vorab vereinbarte Leibrente (Berufsunfähigkeitsrente), wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.
Es ist davon auszugehen, dass ein Mensch sich bereits nach 10 Tagen durch den Kräfteverfall nicht mehr bewegen kann, auch und insbesondere durch den eintretenden Zuckerschock als Unterzuckerung.
Versichertes Risiko ist der (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall), zu zumindest 50 %.
Katabolismus (griechisch, katabolismós, ursprünglich „Niederlegung, Kräfteverfall“) wird der Abbau von Stoffwechselprodukten von komplexen zu einfachen Molekülen zur Entgiftung des Organismus und zur Energiegewinnung genannt.