Honorare und Kostensätze für Dienstleistungen, die nicht pauschal, sondern nach Zeitaufwand vergütet werden, werden meist nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet.
Wegen des Kostensatzes für die Lagerhaltung auf das bevorratete Vermögen ist der Aufwand für die gelagerte Handelsware umso höher, je länger diese unverkauft bleibt.
Abschnitt drei liefert Kostensätze für Nutzerkomponenten und im vierten Abschnitt werden Netzabgrenzung, Abschnittseinteilung und der Verkehrsablauf festgelegt.