Im Konzessionsvertrag waren eine Laufzeit von 25 Jahren, eine Wagenbreite von maximal 1,90 m und eine Wagenkapazität von höchstens 30 Personen festgelegt.
In diesem Jahr schloss die Gesellschaft einen neuen Konzessionsvertrag mit der Stadt, der eine Vereinheitlichung der Betriebsspannung auf 600 V und den Neubau von mindestens fünf Kilometern neuer Strecken vorsah.
Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 kodifizierte die damals herrschende wirtschaftliche Praxis, nach der die Energieversorgungsunternehmen (meist Stadtwerke) sich durch ausschließliche Konzessionsverträge mit den Kommunen und gegenseitige Demarkationsverträge Gebietsmonopole sicherten.