Die Konzessionsabgaben für Strom werden vom Verteilnetzbetreiber zusammen mit den Netznutzungsentgelten erhoben und an die betreffende Gemeinde abgeführt.
Konzessionsabgaben (oder Konzessionsgebühren) sind Entgelte, die ein Rechtssubjekt an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt.
Es kommt sogar vor, dass sich die Altkonzessionäre gleich nach Auslaufen des Konzessionsvertrages weigern (oder bereits im Vorfeld damit drohen), die Konzessionsabgaben an die Kommune auszuzahlen.
Weiterhin erlangten sie weitgehende Freiheit von Steuern (z. B. von der Accise auf Bier), von Kriegsfuhren, Zöllen und Konzessionsabgaben für Branntweinbrennen, Bierbrauen, Handel- und Gewerbeausübung.