Der durch den Satz zugesicherte Konvergenzradius von kann also kleiner sein als der tatsächliche Konvergenzradius der Lösung, der im vorliegenden Beispiel bekanntlich unendlich ist.
Die Betrachtung des linksseitigen Grenzwertes ist hier notwendig, da die Differenzierbarkeit von Potenzreihen auf dem Rande des Konvergenzradius nicht notwendigerweise gegeben ist.
Dass die Taylorreihe an jeder Entwicklungsstelle einen positiven Konvergenzradius hat und in ihrem Konvergenzbereich mit übereinstimmt, gilt nicht für jede beliebig oft differenzierbare Funktion.