Die Bestellverträge sehen Konventionalstrafen gegen Hersteller oder Betreiber vor, falls Verfügbarkeitsstandards (Pünktlichkeit, Kapazität, Fahrzeugzustand) nicht gehalten werden.
Bei der Konventionalstrafe handelt es sich um ein Instrument zur Erzwingung der Vertragstreue, welches im vornherein bei gegenseitiger Übereinstimmung vereinbart werden kann.
Es werden Rahmenverträge über große Mengen abgeschlossen und meist hohe Konventionalstrafen für die Nichteinhaltung der sehr kurzen Abruffristen vereinbart.