Dabei ist es unerheblich, ob diese Vermögensverfügungen durch Abhebungen des Erblassers oder durch Ausnutzung von Kontovollmachten zugunsten anderer Angehöriger entstanden sind.
Sie verlangen – rechtswidrig – die Erteilung einer Kontovollmacht auf bankeigenen Formularen einschließlich einer Unterschriftenprüfung durch die Bank.
Kreditverträge sind nur gemeinsam möglich, ebenso einzuräumende Kontovollmachten, während bestehende Dispositionskredite oder Kontoüberziehungen durch jeden Kontoinhaber einzeln möglich sind.