1728 wurde vom Konsistorium beschlossen, dass alle Prediger keine Kinder zum Abendmahl zulassen sollten, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten.
Beim episkopal-konsistorialen Typ stehen sich Bischof und Leitungsbehörde (Konsistorium) einerseits und die Synode andererseits gegenüber, die Leitungsgewalt wird also den Organen originär zugeteilt (Trennungsprinzip).