Ein Konkurrenzverbot soll nur noch für höchstens ein Jahr vereinbart und nur noch nach marktüblicher Gepflogenheit entschädigt werden dürfen, und es muss geschäftsmässig begründet sein.
Anstelle einer auf ein Jahr beschränkten Konkurrenzregelung soll eine betragsmässige Beschränkung der Vergütungen für ein Konkurrenzverbot eingeführt werden.