Als Konkurrentenklage wird ein in der Regel verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit bezeichnet, bei dem Private vor den Verwaltungsgerichten Schutz gegen ihre (wirtschaftlichen) Konkurrenten suchen.
Soweit an ihrer Stelle ein anderer zugelassen wurde, liegt eine negative Konkurrentenklage vor, wenn der Nichtberücksichtigte sich gegen diese Zulassung wendet und meint, er hätte stattdessen zugelassen werden müssen.
Die rechtliche Beschwerdemöglichkeit gegen ein Berufungsverfahren durch einen unterlegenen Mitbewerber für die Professorenstelle ist die Konkurrentenklage.
Hervorzuheben ist die Konkurrentenklage, die dem Beamten ermöglicht, gegen eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines Mitbewerbers bei der Besetzung eines Dienstpostens vorzugehen.