Bei nicht-internationalen bewaffneten Konflikten auf dem Gebiet einer Vertragspartei sind alle Konfliktparteien verpflichtet, mindestens die Bestimmungen des Abkommens zur Respektierung von Kulturgut einzuhalten und anzuwenden.
Dieser Grundsatz der Landkriegsordnung ist inzwischen als Völkergewohnheitsrecht auch für Nichtmitgliedstaaten sowie nichtstaatliche Konfliktparteien verbindlich.
So kann mittels einer diskurstheoretischen Herangehensweise versucht werden bestehende geodeterministische Leitbilder zu dekonstruieren und somit zu einem besseren Verständnis zwischen potentiellen Konfliktparteien beizutragen.
Diese bereitet berechtigte Reklamationen im Rahmen eines kurzen Radiobeitrages auf, wobei die Konfliktparteien interviewt werden und das Problem öffentlich dargestellt wird.
Er zählt zu den Kolonialkriegen, unterscheidet sich aber von einem typischen Kolonialkrieg, weil beide Konfliktparteien über ähnliche Waffen und ähnliche militärische Taktiken verfügten.