Die Anwesenheit von zerstrittenen Personen am Gottesdienst ist nicht gestattet, so dass alle Anwesenden um eine Konfliktlösung und damit die Erteilung des Einvernehmens bemüht sind.
In wertbedingten Konfliktlagen erweist sich, dass ein unvermeidlicher Ethnozentrismus oder Kulturzentrismus einer jeden handelnden Person, bei jedem Versuch einer Konfliktlösung berücksichtigt werden muss.
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten Mediators kann insbesondere bei hohen Streitwerten kostengünstiger sein als die streitige Austragung vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts.
Sind verschiedene Interessen bei individuellen Tieren vorhanden, hängt der Erfolg der Konsensfindung vom Prozess der Konfliktlösung ab, bei dem bestimmte Gruppenmitglieder als Vermittler fungieren.
Ab dem Herbst 1593 gelang es den Landleuten jedoch nicht mehr, die Tagsatzung in die Konfliktlösung einzuschalten und ihr Spielraum verringerte sich deutlich.
Während die erstgenannten Stufen dem Charakter nach konfrontativ sind, stellen die letztgenannten Stufen Formen konstruktiver Konfliktlösungen dar – mit dem Konsens als höchste (zu erlernende) Form.