Damit ist jeder vertragsschließende Staat gegenüber den anderen Vertragsparteien unabhängig von der innerstaatlichen Kompetenzverteilung zur innerstaatlichen gesetzlichen Umsetzung (Transformation) der vertraglichen Bestimmungen verpflichtet.
Der erste Teil der Verfassung enthielt die wichtigsten Ziele, die Grundrechte, die Kompetenzverteilung sowie die Rechtsinstrumente und Rolle der Institutionen.
Um die Risiken einer Entscheidung realitätsnah und effektiv ermitteln zu können, braucht es zudem eine klare Kompetenzverteilung, die die Risikoverursachung und Risikoüberwachung unterschiedlichen Stellen zuweist.
In den Autonomen Regionen regeln neben der gesamtstaatlichen Verfassung die jeweiligen Sonderstatute die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Region bzw. Autonomer Provinz.
Aus dieser Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern folgt, dass im Grundsatz die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung bei den Polizeibehörden der Bundesländer liegt.
Überlagert wird die rechtliche Kompetenzverteilung von der Frage der Finanzverteilung, die für die faktische Ausfüllung der Kompetenzen entscheidend ist.
Die folgenden Organisationsformen und Organisationsprinzipien sind das Grundgerüst des Stellengefüges, die Kompetenzverteilung und das Über- bzw. Unterordnungsverhältnisses, wobei Einliniensysteme in der Praxis stark dominieren.