Die Oppositionsparteien hatten eigene Anträge zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorgelegt, die jedoch allesamt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.
Nach Beschwerden aus Reihen der Koalitionsfraktionen, es handele sich um einen Fehler des elektronischen Abstimmungssystems wurde die Wahl wiederholt, brachte jedoch das gleiche Ergebnis.
Die Koalitionsfraktionen warfen den Oppositionsfraktionen vor, das elektronische Abstimmungssystem manipuliert zu haben und stellten in diesem Fall, sowie im Fall der Behinderung des Parlamentspräsidenten bei der Stimmabgabe, Strafanzeige.