Nebst dem Beichtzwang nennen sie den häufigen Kirchenbesuch, aber auch den Religionsunterricht, der einen höheren Stellenwert als der Schulunterricht gehabt habe.
Für fremdländische Arbeiter wurden diskriminierende Maßnahmen, zum Beispiel ein Verbot von Kirchenbesuchen oder Zusammenkünften nach Feierabend, erlassen.
Der König und seine Gemahlin waren ausgeprägt pietistisch, was für das dänische Volk unter anderem die Verpflichtung zum Kirchenbesuch zur Folge hatte.