Pfarrer, Lehrer und Kirchenälteste (Presbyter; Kirchengemeinderäte), also Laien, werden von der Gemeinde gewählt und sind dieser gegenüber verantwortlich.
Die erwachsenen männlichen Gemeindeglieder wählen Pfarrer, Lehrer und Kirchenälteste, die gemeinsam die Gemeinde leiten und ihr gegenüber verantwortlich sind.
Die Kirchengemeinden werden durch die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte vor Ort vertreten, denen mindestens 4 Kirchenälteste und ein ordinierter Mitarbeiter (Theologe oder Gemeindepädagoge) angehören.
Hierzu gehören z. B. auch „Kirchenälteste“, das sind in der Gemeinde besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können.
Das Chorgestühl an der 5-seitigen Chorwand war traditionell für den Pfarrer mit Familie links und die Presbyter (Kirchenälteste) und zwei Zensoren (Sittenwächter) rechts.