Ob ein Anspruch auf einen halbtägigen oder ganztägigen Kindergartenplatz besteht, richtet sich unter anderem nach der Berufstätigkeit der Eltern oder dem Förderbedarf des betreffenden Kindes.
Außerdem wurde das Eintreten für eine Fristenregelung bei Schwangerschaftsabbruch, einen Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze und die ersatzlose Streichung des § 175 (Homosexualität) aus dem Strafgesetzbuch beschlossen.