Bei der in diesen Fällen bisher als Kassenleistung gebräuchlichen Fruchtwasseruntersuchung besteht für das Ungeborene ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt.
Grundsätzlich besitzen auch Psychologische Psychotherapeuten die Erlaubnis zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer Approbation, können diese aber, ohne zusätzliche Fachkunde, sozialrechtlich nicht als Kassenleistung erbringen.
Das Gremium, welches die gesetzlichen Kassenleistungen bestimmt, tagt nur teilweise öffentlich und es ist mitunter nicht nachzuvollziehen, wer sich hinter den Entscheidungen verbirgt.