Da der Arbitrageur durch den Kassakauf den bei Fälligkeit des Termingeschäfts zu liefernden Wert besitzt, beeinflussen weitere Preisschwankungen seinen Gewinn nicht mehr.
Um Spekulation handelt es sich, wenn zwischen einem Kassakauf und einem Kassaverkauf desselben Basiswerts ein größerer Zeitraum liegt oder ein Leerverkauf erfolgt, der mit einem Kassakauf glattgestellt wird.
Der Kontrahent, der eine höherverzinsliche Währung per Kassakauf erwirbt und per Terminverkauf wieder abgibt, zahlt der Gegenpartei die Zinsdifferenz, Deport oder Report genannt.
Es besteht dann das Risiko, dass sich der Wechselkurs nach der Kreditaufnahme bis zum Fälligkeitstag (also zwischen dem Kassaverkauf bei der Auszahlung und dem Kassakauf am Fälligkeitstag) verändert.