Nimmt der Kardinalprotodiakon nicht am Konklave teil, so fällt diese Aufgabe dem nachfolgenden ranghöchsten Kardinaldiakon zu, der am Konklave teilnimmt.
Nach einer Papstwahl erfolgt von dieser aus die Proklamation durch den Kardinalprotodiakon sowie der erste öffentliche Auftritt des neugewählten Papstes.
Gewöhnlich lag die Krönung mit der Tiara in den Händen des Kardinalprotodiakons, der die Krönung jedoch nicht vornehmen konnte, da er nach dem Konklave erkrankt war.
Anschließend kommen der Kardinalprotopriester, die restlichen Kardinalpriester nach dem Kreierungsdatum, der Kardinalprotodiakon und die Kardinaldiakone nach Kreierungsdatum, unabhängig davon, welche Stufe der Weihe sie erhalten haben.