Zum Kapitaldienst gehören wiederum Kreditzinsen und Zinsnebenkosten sowie Tilgungen und Tilgungssurrogate wie etwa die Ansparleistungen von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Bausparverträgen, die zur Tilgung hinzugerechnet werden müssen.
Bestehen bereits Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge, so ist es häufig nicht sinnvoll, diese aufzulösen, um das darin angesparte Kapital für die Finanzierung zu nutzen.
Ansparleistungen von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Bausparverträgen werden als Tilgungssurrogate oder Tilgungsersatz bezeichnet und müssen in einigen Fällen wirtschaftlich zur Tilgung hinzugerechnet werden (siehe Kapitaldienstfähigkeit).
Private Vorsorge, die Hinterbliebene im Todesfall absichert, ist etwa in Form von Lebensversicherungen (beispielsweise Sterbegeldversicherungen und andere Kapitallebensversicherungen) oder von privaten Rentenversicherungen (mit Beitragsrückgewähr im Todesfall und/oder Hinterbliebenenschutz) möglich.
Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.