Im Falle von Vergehen oder Verbrechen, siehe Schweizerisches Strafgesetzbuch, ist die Regionalpolizei verpflichtet, den Fall an die Kantonspolizei abzutreten die dann ihrerseits die Ermittlungen führt.
Dort initiierte er wichtige Reformvorlagen wie das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (1922), über die Neugestaltung des Gerichtswesens (1925) und über die Kantonspolizei im Jahr 1927.
Neben der Bezirksverwaltung, dem Posten der Kantonspolizei und dem Bezirksgefängnis, das Bezirksgericht, die Stützpunktfeuerwehr und der Rettungsdienst des linken Zürichseeufers.
Unter anderem soll bei Bedrohungen künftig immer die Kantonspolizei beigezogen werden und Polizisten sind im Bereich des Tierschutzes zu sensibilisieren.