Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr.
Auch die Wahl oder Ernennung zum Kanonikus eines kirchlichen Stifts oder weltlichen „Kollegialstifts“ bedurfte in einigen Regionen zeitweise des Inkolats.