Nach der vom Bundessozialgericht festgelegten Produkttheorie berechnet sich die angemessene Höhe der Kaltmiete aus dem Produkt der angemessenen Wohnungsgröße und dem angemessenen Quadratmeterpreis.
Da der Standard der sanierten Quartiere durch die Maßnahmen erheblich steigt (Sanierungsziel), steigen auch die Kaltmieten (dagegen sinken durch energetische Sanierung die Heizkosten).
Die Refinanzierung der Investition erfolgt über die Erhöhung der Kaltmiete, was sich aufgrund der Energieeinsparungen nicht in der Warmmiete niederschlagen soll.