Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte erst 1998 durch Gesetz aufgehoben, so dass hier von Mord (bzw. Justizmord) gesprochen werden kann.
Die Zunft zum Kämbel hatte das Denkmal gestiftet und auf eine Rehabilitierung ihres ehemaligen Zunftmeisters gedrängt, der möglicherweise einem «Justizmord» zum Opfer gefallen sei.
Sie bewerten so gerechtfertigte Todesstrafen als Justizmorde: „Todesstrafe als wirksames Mittel gegen Freipresserei müßte dann gleich schon den Rechtsstaat durchs Standrecht ersetzen“.