Aufgrund der Justizbeitreibungsordnung werden dem Bund und den Ländern zustehende Kosten wie Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Justizverwaltungsabgaben und weitere durch Vollstreckungsbehörden vereinnahmt.
Bei neueren Änderungsgesetzen fehlt sie daher mitunter, zum Beispiel im Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das die Justizbeitreibungsordnung ändert.