Am Landgericht sind fünf Zivilkammern, zwei Kammern für Handelssachen, fünf Strafkammern, eine Strafvollstreckungskammer, zwei kleine Jugendkammern, zwei kleine Wirtschaftskammern und eine kleine Strafkammer eingerichtet.
Das Landgericht verfügt über vier Zivilkammern, drei Strafkammern, eine Jugendkammer, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafvollstreckungskammern.