Grundsätzlich gilt im Jugendstrafverfahren die Strafprozessordnung (StPO), allerdings weicht das Jugendgerichtsgesetz in wesentlichen Punkten von den Vorschriften der StPO ab.
Ein Jugendrichter leitet und überwacht später in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsleiter die Vollstreckung aller nach dem Jugendgerichtsgesetz angeordneten Maßnahmen der Ahndung einer Tat.
Die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetz sind lediglich für den jungen Deutschen geschaffen, um ihn durch Erziehungsmaßnahmen zu einem ordentlichen Volksgenossen zu formen.
Das Strafverfahren wurde öffentlich verhandelt – auch die Presse war anwesend –, was bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz sehr ungewöhnlich ist.
Im Übrigen kommen auch Verfahrenseinstellungen nach den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung bzw. bei Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz in Betracht.
Sie beteiligte sich an verschiedenen Gesetzesvorhaben, so dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, dem Jugendgerichtsgesetz, der Reform des Unehelichenrechts und mehrerer Schutzgesetze für Jugendliche.