2004 sind Kinder mit nur einem indischen Elternteil nur noch dann gemäß ius soli ab Geburt Staatsangehörige, sofern der nicht-indische Elternteil sich legal im Lande aufhält.
Das moldauische Staatsangehörigkeitsrecht ist das einzige kontinentaleuropäische bei dem nach Entstehung des neuen Staatswesens seit 1991 und die erweiterte Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft 2003 das ius soli konsequent umgesetzt wurde.
Als er seinen Ruf schließlich europaweit gefestigt hatte, war das ius gentium allerorten ein Begriff und Völkerrecht bedeutete nicht notwendigerweise Kriegsrecht.
Er habe durch die Erbmonarchie das „ius majestatis“ erhalten, stehe daher über dem Gesetz und könne auch von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden.
Eine Liste von Ländern mit starkem ius soli bestimmte, welchen im Ausland Geborenen rückwirkend ihre japanische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, wenn sie keine gegenteilige Erklärung abgaben.