Das Verschulden kann sich aus Verstößen gegen die Organisation der Produktionsabläufe ergeben, wenn es dadurch zu Konstruktionsfehlern, Fabrikationsfehlern, Instruktionsfehlern und Produktbeobachtungsfehlern des Herstellers gekommen ist.
In die Nähe dieser Fallgruppe werden immer häufiger auch Konstruktionsfehler sowie Anleitungs-/ Instruktionsfehler gestellt, wenn also beispielsweise Verbraucherinformationen fehlen.