Kreditinstitute oder Institutsgruppen, die aufgrund ihrer Größe, Bedeutung oder Vernetzung als „systemrelevant“ oder „systemtragend“ gelten, konnten bislang darauf vertrauen, bei eventuellen staatlichen Rettungsaktionen als erste gerettet zu werden.
Ferner regelt die Verordnung die Zusammensetzung, Führung und Verwaltung des Handelsbuchs der Kreditinstitute und enthält Regelungen zur Anwendung von Vorschriften über das Handelsbuch in Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.
Während die Beleihungsgrenzen bei Immobilien bei allen Institutsgruppen noch weitgehend konstant sind, gibt es – mangels gesetzlicher Vorgaben – deutliche Unterschiede bei den Beleihungsgrenzen für Wertpapiere.
Da das Nebeneinander gleicher Aufgaben staatlicher Kreditinstitute der sozialistischen Wirtschaftsauffassung widersprach, kam es zu einer Abgrenzung von Aufgaben und Kundenkreisen der einzelnen Institutsgruppen.
Im Zuge dieser Auseinandersetzung begann die damalige Institutsgruppe Psychologie ab 1978 ein eigenes alternatives Veranstaltungsprogramm mit Psychoanalytikern und Sozialwissenschaftlern durchzuführen.
Den rechtlichen Rahmen für die Jahresbandmethode stellt die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.