Mit der Ablehnung des Verfassungsentwurfs von 1872 fiel auch das Initiativrecht dahin, da es nicht in den letztlich angenommenen Kompromissvorschlag von 1874 aufgenommen wurde.
Daneben hatte er ein – gegenüber dem vorgesehenen Reichswirtschaftsrat – eingeschränktes Initiativrecht, was in dieser Form eher ein Vorschlagsrecht darstellte.
Die Regierung macht sehr häufig von ihrem Initiativrecht Gebrauch und die meisten angenommenen Gesetzestexte sind in der Regel auf einen Gesetzesentwurf der Regierung zurückzuführen.