Eine Anschuldigung wird sowohl umgangssprachlich für eine Infamie, Bezichtigung, Unterstellung, Beschuldigung oder einen Vorwurf als auch ausdrücklich als Rechtsbegriff verwendet.
Die hauptsächlichen Folgen dieser Infamie waren Unfähigkeit zu Staats- und Gemeindeämtern, zur prozessualischen Vertretung anderer vor Gericht und zum vollgültigen gerichtlichen Zeugnis.
Er legte unter anderem komparatistische Studien zum Verhältnis von Literatur und Nichtwissen, zu literarischen Verstellungsstrategien und zur Infamie vor.