31 erlaubte die Weiterführung des Lehrbetriebes mit der Einschränkung, dass die Lehrtätigkeit in den Instituten für angewandte Physik, technische Chemie und Leibesübungen sowie in den Seminaren für Indogermanistik untersagt wurde.
Unter den Studienmöglichkeiten befinden sich auch viele sogenannte kleine Fächer wie Kaukasiologie, Rumänistik, Wissenschaftsgeschichte und Indogermanistik.