Seine Verantwortungsbereiche waren Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Boden- und Naturschutzbehörde sowie Kreiseigenes Bauwesen.
Neben den eigentlichen Bestimmungen zum Immissionsschutz enthält die Verordnung auch Bestimmungen zu Schutzmaßnahmen, zur Behandlung von Abfällen, zur Energieeffizienz und zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
In die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind die Inhalte der Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten übernommen worden.
In dieser Funktion nehmen sie in der Regel Aufgaben der Naturschutzbehörde, Wasserbehörde sowie des Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrechts wahr.