2 BeschV), also (Stand: 2018) Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte) und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Bei den Humanmedizinern ist es meist durch die Promotionsordnung erlaubt, schon während des Studiums mit einer Dissertation zu beginnen; eine Mindestnote beim Studienabschluss kann also nicht verlangt werden.