Der Stiftung wird vorgeworfen, unwirtschaftliche Honorarverträge für Referate und Kredite zu überhöhten Zinsen auszuschütten sowie unangemessene Sachkosten anzusetzen.
Danach hatte er das Recht, Geschäftsführer zu benennen und Honorarverträgen über einer gewissen Höhe zu widersprechen; außerdem besaß er das Recht zur umfangreichen Kontrolle der Geschäftstätigkeit.