Ein kontrolliertes Vokabular ist eine Sammlung von Bezeichnungen (Wortschatz), die eindeutig Begriffen zugeordnet sind, so dass keine Homonyme auftreten.
Nach den Regeln des botanischen Codes werden Namen, die ähnlich genug sind, um verwechselt werden zu können, gleichfalls als homonym angesehen (Artikel 53.3, Parahomonyme).
Der Ausdruck fiktiver Verwaltungsakt wird homonym auch für Situationen gebraucht, in denen der Anordnung von Zwangsmitteln gesetzlich Verwaltungsaktqualität verliehen wird.
Dies ist zum Beispiel wichtig, um Homonyme zu erkennen, das sind Fälle, in denen zwei Autoren versehentlich zwei verschiedene Arten mit demselben Namen benannt haben.