Trotz des Ausbaus schulischer Bildung und nachschulischer Weiterbildungsmöglichkeiten war es ihnen in aller Regel kaum möglich, den Hochschulzugang zu erreichen und ein Studium zu finanzieren.
Die technischen Hochschulen stellten seit 1988 über einen Hochschulzugang für Studenten eine (externe) Login-Möglichkeit in die Rechenzentren und ab 1989 auch einen Zugang zum UseNet bereit.
Diese Empfehlungen können sowohl einzelne wissenschaftliche Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) als auch übergreifende Fragestellungen des Wissenschaftssystems (zum Beispiel Hochschulzugang, Lehrerbildung, Hochschulmedizin) betreffen.
Ein Zeugnis über diese Prüfung (Maturitäts-Zeugnis) war nicht Zugangsvoraussetzung für ein Studium oder den Hochschulzugang; das Zeugnis war lediglich („spätestens“) bei allen Staatsexamen vorzulegen.
Die Einführung einer allgemeinen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz 1971 für Schüler der gymnasialen Oberstufe, der Beruflichen Schule und Studenten ermöglichten breiteren Bevölkerungsschichten den Hochschulzugang und bessere Bildung.