Der Wegfall des Hochschulrahmengesetzes eröffnete den notwendigen rechtlichen Spielraum, die Berufsakademie ohne Verzicht auf deren bisherige Strukturmerkmale umzuwandeln.
Das Hochschulrahmengesetz, die Hochschulgesetze der Länder und die diesen unterliegenden Prüfungsordnungen verwenden den Begriff akademischer Grad oder Hochschulgrad.
Weitere Erfolge waren der Überwachungskamera-Wettbewerb und die Broschüren zur Absicherung der Verfassten Studierendenschaften im Hochschulrahmengesetz und „Recht auf Protest“.
Die Regelstudienzeit im Sinne des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung zehn Semester und sechs Monate.