Die Wahlbeteiligung sowohl zu den Studentenparlamenten als auch zu den Hochschulgremien ist daher oft gering und liegt meist nur bei 10 bis 20 Prozent.
Darüber hinaus sind Lektoren stimmberechtigtes Mitglied der Hochschulgremien, betreuen Doktoranden sowie Magistranden und übernehmen Funktionen als Abteilungsleiter, Institutsleiter oder Dekan.
Ausnahmen sind nur in bestimmten Sonderfällen möglich, vor allem im Zusammenhang mit einer Drittmittelfinanzierung, und bedürfen der Zustimmung durch die Hochschulgremien.
Lehrbeauftragte sind in den meisten Hochschulgremien nicht mit Sitz und Stimme vertreten, da sie keine wissenschaftlichen oder künstlerischen Beschäftigten (Angestellte oder Beamte) der Hochschule sind.
Zudem umfasste die Novelle die Einführung verbindlicher Zwischen- und Vordiplom-Prüfungen, die Einführung von Regelstudienzeiten und die Stärkung der Professorenschaft in den Hochschulgremien.