Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen.
Nach seinem Tod entwickelte die P. Gossen & Co GmbH ab 1948 die Reiseschreibmaschine Gossen-Tippa, deren Herstellungsrechte im Herbst 1956 an die Adlerwerke verkauft wurden.