Da die Lösegeldzahlung zur Abwendung dieser gemeinsamen Gefahr dient, gilt sie weiterhin als „große Haverei“, für die zwecks Deckung eine Dispache aufzumachen ist.
Der Schadensersatz im Rahmen der Haverei wird in der Regel jedoch nicht mehr anteilmäßig reguliert, sondern nach (gutachterlich festgestellten) versicherungsinternen Maßstäben ermittelt.
Der Dispacheur ist ein amtlich geprüfter Sachverständiger für die Schadensabwicklung einer Havarie-Grosse (auf deutsch auch Große Haverei oder gemeinschaftliche Haverei genannt).