Zusätzlich hatte das Gymnasium seit 1972 die Möglichkeit, in der 11 Realschülerinnen und Realschüler oder Hauptschüler mit zehntem Schuljahr aufzunehmen.
Ausgrenzungstendenzen, die im dreigliedrigen Schulsystem besonders für Hauptschüler und -schülerinnen stigmatisierende Folgen haben, verschärfen sich nochmals für Jugendliche mit Behinderung.