Bis zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung konnte man unter bestimmten Voraussetzungen als Soldat auf Zeit im Dienstgrad Hauptgefreiter eingestellt werden.
Da die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter und Stabsgefreiter nicht durchlaufen werden müssen, können Soldaten dieser Dienstgrade direkt zum Oberstabsgefreiten befördert werden.
In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist der Stabsgefreite über dem rangniedrigeren Hauptgefreiten und unter dem ranghöheren Oberstabsgefreiten eingeordnet.
Der Dienstgrad Hauptgefreiter wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.